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Rechtliches

Paintball darf in Deutschland erst ab 18 Jahren gespielt werden.

Paintball-Markierer fallen in Deutschland unter das Waffengesetz, da es sich dabei um technische Geräte handelt, die ein mit Flüssigkeit gefülltes Geschoss mittels Gasdruck (CO2/Luftdruck) durch einen Lauf treiben. Dieses Gesetz (§1 WaffG) stellt hohe Anforderungen an den Erwerb, Besitz und die Verwendung eines Markierers.
Die Geschossenergie darf nicht mehr als 7,5 Joule betragen.
Markierer, die diese Anforderungen erfüllen, und in Deutschland zugelassen sind, sind mit dem F-Zeichen im Fünfeck gekennzeichnet.

Paintball- Markierer dürfen nicht überall verwendet werden.

Das Paintball-Spielen ist nur auf dafür bestimmten eingezäunten Gelände erlaubt. Der Zugang zum Gelände muss abgesperrt sein, sodass sich kein Unbeteiligter auf das Spielfeld verirren kann. Außerdem muss das Feld gesichert sein, dass daraus kein Schuss nach außen dringen kann. Das wird bei uns mit Fangnetzen gemacht.

Beim Transport der Ausrüstung müssen sich die Markierer in einem verschlossenen Behältnis befinden, müssen getrennt von der Munition transportiert werden und dürfen nicht schussbereit sein.

Zuwiderhandlungen können mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

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